... mit der Ankündigung, mir könne bei Nicht-Zurücknahme meines Eilantrages bis zu 1.500 Euro Strafgebühr auferlegt werden.  Begründung: Angesichts der "fortbestehenden Gefahr für Leib und Leben einer Vielzahl von Menschen bei Überforderung der personellen und sachlichen Kapazitäten des Gesundheits-systems"würden in der Folgenabwägung im Eilverfahren die Grundrechtseinschränkungen unterliegen. 

Und: Die Ausserkraftsetzung einzelner Schutzmaßnahmen würde das ganze Schutzkonzept zu sehr beeinträchtigen (!). (Da aus den Entscheidungsdatenbanken der Gerichte aber hervorgeht: Alle Massnahmen aufzuheben zu beantragen ist ebenso erfolglos - heißt das de facto: Gegen die Massnahmen könne gar nicht im Eilverfahren erfolgreich vorgegangen werden, das steht vorher schon relativ offiziell fest!)  (28.08.2020)

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