Guten Tag, lieber Mitmensch!
Mein Name ist Daniela Prousa.
Als Diplom-Psychologin, der das scharfgeistige Kant'sche Aufklärungs-Ideal ebenso am Herzen liegt wie die größtmögliche Unabhängigkeit von vereinnahmender Manipulation, warme Menschlichkeit, kreative Lösungsfindung, die Wahrung der Einbettung des Menschen in Natur & Schöpfung sowie nicht zuletzt der Wert von "Rückgrat", engagiere ich mich mit Herzblut für einen anderen politischen und gesellschaftlichen Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus.
Diese Website dient auch der zusammengeführten Dokumentation der Reaktionen der Gerichte und damit des meiner Erfahrung nach in dieser Krise nicht funktionierenden Rechtsschutzes:
Hauptklagen werden zwei Jahre später noch nicht einmal eröffnet, im Eilrechtsschutz schreibt einem das Gericht direkt nach Antragseinreichung, es gebe da ohnehin keine Chance und legt einem nahe, unter Androhung einer Strafzahlung bei Aufrechterhaltung des Antrages, diesen gleich zurückzuziehen. In Berlin meint das Gericht, es bestünden keine Rechtsverletzungen durch ggf. auch unstimmige Daten und Statements des RKI und wenn ich diese empfinde, sei ich wohl "zu sensibel"; ausserdem quasi, es könne per se nicht gegen die Menschenwürde verstossen, da es ja zu derem Schutz da sei. Eine Anhörungsrüge beurteilt der selbe Richter, gegen den sie gestellt wird. Am Bundesverfassungsgericht erkennt Prof. Harbarth keine Zusammenhänge zwischen Massnahmen und multipel dargestellten "Nachteilen"/ schädlichen Auswirkungen. Am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet ein Einzelrichter über 700 Seiten komplexer Beschwerde statt, wie möglich, eine ganze Richterriege. Zuvor weist es den Eilantrag ab mit dem einzigen Begründungsfragment "in the circumstances" - wobei ja genau gegen diese Auslegung der "circumstances" geklagt wird. Die UN-Menschenrechtskommission reagiert überhaupt nicht.
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